SRC Fragenkatalog 2011 - Teil VII - Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und SART


1. 125. Was bezeichnet „SAR“?

a) Suche und Rettung
b) Radartransponder
c) Sanitätsdienst
d) Seenotfunkbake
2. 126. Welche Aufgabe hat ein „RCC“ im Seenotfall?

a) Alarmierung von SAR-Fahrzeugen im Seenotfall über Satellit
b) Stationierung von Seenotrettungskreuzern rund um die Uhr
c) Erteilung von Ratschlägen an den Havaristen
d) Koordinierung der im Seenotfall zur Verfügung stehenden Kräfte und Abwicklung des Notverkehrs
3. 127. Welche Aufgabe hat ein „MRCC“ im Seenotfall?

a) Bereithaltung von Rettungsfahrzeugen im Seenotfall
b) Koordinierung der im Seenotfall zur Verfügung stehenden Kräfte
c) Erteilung von Ratschlägen an den Havaristen
d) Erarbeitung von Richtlinien für das Verhalten im Seenotfall
4. 128. Was ist „On-Scene Communication“?

a) Funkverkehr von Behördenfahrzeugen
b) Funkverkehr vor Ort im Seenotfall
c) Funkverkehr in Reichweite einer Küstenfunkstelle für UKW
d) Funkverkehr im Hafenfunk (Port Radio)
5. 129. Welche Aufgabe hat der „On-Scene Co-ordinator“ (OSC) im SAR-Fall?

a) Kooperation mit der nächstgelegenen Küstenfunkstelle des Revierfunkdienstes
b) Leitung der Such- und Rettungsmaßnahmen vor Ort
c) Festlegung der DSC-Kanäle zur Verständigung der SAR-Einheiten
d) Verbreitung wichtiger SAR-Meldungen rund um die Uhr
6. 130. Was bedeutet „Funkverkehr vor Ort“?

a) Funkverkehr zwischen der Küstenfunkstelle und dem On-Scene Co-ordinator
b) Funkverkehr zwischen dem Fahrzeug, das die Suche und Rettung koordiniert, und der Küstenfunkstelle
c) Funkverkehr zwischen dem Schiff in Not und in der Nähe befindlichen Luftfunkstellen
d) Funkverkehr zwischen dem Schiff in Not und den Fahrzeugen, die Hilfe leisten sowie dem Schiff in Not und dem Fahrzeug, das die Suche und Rettung koordiniert
7. 131. Wer darf das Aussenden einer Notmeldung im Seefunkdienst veranlassen?

a) Rudergänger
b) Crewmitglied
c) Fahrzeugführer
d) Rettungsleitstelle
8. 132. Auf welchem UKW-Kanal müssen alle mit DSC ausgerüsteten seegehenden Schiffe im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS empfangsbereit sein?

a) Kanal 06
b) Kanal 16
c) Kanal 70
d) Kanal 10
9. 133. Wie lautet das Notzeichen im Sprechfunk?

a) PAN PAN
b) DISTRESS
c) MAYDAY
d) SOS
10. 134. Womit wird der Notverkehr im Sprechfunk eingeleitet?

a) SOS
b) MAYDAY
c) DISTRESS
d) Schiffsname
11. 135. Wann liegt ein Seenotfall vor, der das Aussenden des Notzeichens im Sprechfunk rechtfertigt?

a) Wenn ein Schiff oder eine Person von einer ernsten und unmittelbaren Gefahr bedroht ist und sofortige Hilfe benötigt
b) Wenn eine nautische Warnnachricht vorliegt, die unbedingt beachtet werden muss
c) Wenn ein Schiff manövrierbehindert ist und Hilfe benötigt
d) Wenn ein medizinischer Notfall vorliegt, der unmittelbare funkärztliche Beratung erfordert
12. 136. Welche Priorität der Alarmierung ist zu wählen, wenn sich eine Person in Lebensgefahr befindet und Hilfe benötigt?

a) Dringlichkeit
b) Sicherheit
c) Notfall
d) Routine
13. 137. Welche Frequenzen dürfen neben den Notfrequenzen für die Aussendung einer Notmeldung im Seefunkdienst benutzt werden?

a) Jede andere verfügbare und geeignete Frequenz
b) Nur Schiff-Schiff-Frequenzen
c) UKW Kanal 06 (internationaler Verkehr)
d) Keine andere Frequenz
14. 138. Auf welchem UKW-Kanal findet der Notverkehr vorzugsweise statt?

a) Kanal 16
b) Kanal 06
c) Kanal 70
d) Kanal 69
15. 139. Welche Meldungen dürfen im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) auf UKW-Kanal 16 (156,8 MHz) übermittelt werden?

a) Notmeldungen und Routinemeldungen
b) Sicherheits-, Dringlichkeitsmeldungen und Nichtöffentlicher Funkverkehr
c) Notmeldungen, Dringlichkeitsmeldungen und die Ankündigung von Sicherheitsmeldungen
d) Dringlichkeitsmeldungen und Meldungen im öffentlichen Funkverkehr
16. 140. Wann und warum wird die Einleitung eines Notverkehrs wiederholt?

a) Wenn der DSC-Notalarm nur von einer Küstenfunkstelle bestätigt worden ist
b) Die Einleitung des Notverkehrs wird nach 6 Minuten wiederholt, wenn keine Bestätigung erfolgt ist
c) Die Einleitung des Notverkehrs darf nicht wiederholt werden, um Fehlalarme zu vermeiden
d) Wenn die aussendende Seefunkstelle keine Antwort auf ihren DSC-Alarm oder ihre Notmeldung erhalten hat oder wenn sie es aus anderen Gründen für notwendig hält
17. 141. An wen soll eine Seefunkstelle den Notalarm für ein anderes in Not befindliches Schiff richten?

a) Grundsätzlich an die nächstgelegene Küstenfunkstelle oder sonst an alle Funkstellen
b) Grundsätzlich an alle Seefunkstellen in der Nähe
c) Grundsätzlich an ein Local User Terminal oder sonst an alle Seefunkstellen
d) Grundsätzlich an das Maritime Lagezentrum beim Havariekommando
18. 142. Welche Voraussetzung muss eine Seefunkstelle erfüllen, die den Empfang eines DSC-Notalarms auf UKW im Sprechfunkverfahren bestätigt?

a) Sie muss Hilfe leisten können
b) Eine sichere Funkverbindung muss möglich sein
c) Notalarme werden in jedem Fall bestätigt
d) Sie muss die Seefunkstelle in Not spätestens nach einer Stunde erreichen können
19. 143. Wann darf eine Seefunkstelle, wenn sie Hilfe leisten kann, den Empfang eines DSC-Notalarms auf UKW im Sprechfunkverfahren bestätigen?

a) Nach Bestätigung durch eine Küstenfunkstelle oder einer angemessenen Wartefrist
b) Nach einer Wartefrist von 3 Minuten
c) Sofort nach Empfang des DSC-Notalarms
d) DSC-Notalarme dürfen grundsätzlich nur von Küstenfunkstellen bestätigt werden
20. 144. Auf welchem UKW-Kanal und in welchem Verfahren bestätigt eine Seefunkstelle den auf Kanal 70 empfangenen Notalarm?

a) Arbeitskanal, Sprechfunkverfahren
b) Kanal 16, Sprechfunkverfahren
c) Kanal 70, DSC
d) Kanal 16, DSC
21. 145. Wann wird im Seefunkdienst die Aufforderung SILENCE MAYDAY ausgesendet?

a) Wenn die Situation des Schiffes in Not besonders kritisch ist
b) Wenn eine Funkstelle sich besondere Aufmerksamkeit für die Verbreitung einer
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung erbittet
c) Wenn die Funkstelle in Not oder die Funkstelle, die den Notverkehr leitet, störende Funkstellen zur Einhaltung der Funkstille auffordert
d) Wenn die Funkstelle in Not oder die Funkstelle, die den Notverkehr leitet, die Beendigung des Notverkehrs ankündigen will
22. 146. Wer fordert in einem Seenotfall eine störende Funkstelle mit den Wörtern SILENCE MAYDAY zur Einhaltung der Funkstille auf?

a) Die Funkstelle, die der störenden Funkstelle nächstgelegen ist
b) Die Funkstelle in Not oder die Funkstelle, die den Notverkehr leitet
c) Die Funkstelle in Not oder eine Hilfe leistende Luftfunkstelle
d) Die Funkstelle, die die störende Funkstelle als erste empfangen hat
23. 147. Welche Aufgaben übernimmt die Seenotleitung (Maritime Rescue Co-ordination Centre [MRCC]) nach Eingang eines Notalarms?

a) Koordinierung und Information über die SAR-Maßnahmen
b) Leitung des Notverkehrs auf Kanal 70
c) Überwachung Kanäle 16 und 70 sowie Dokumentation der SAR-Maßnahmen
d) Bestimmung des On-Scene Co-ordinators (OSC)
24. 148. Auf welchen UKW-Kanälen ist Bremen Rescue Radio empfangsbereit?

a) Kanal 16 (Sprechfunk), Kanal 10 (DSC)
b) Kanal 16 (Sprechfunk), Kanal 70 (DSC)
c) Kanal 10 (Sprechfunk), Kanal 70 (DSC)
d) Kanal 06 (Sprechfunk), Kanal 70 (DSC)
25. 149. Nach welchem Betriebsverfahren wird der Funkverkehr in Notfällen zwischen Seefunkstellen und SAR-Hubschraubern abgewickelt?

a) Betriebsverfahren des Revierfunkdienstes
b) Betriebsverfahren des mobilen Seefunkdienstes
c) Betriebsverfahren des Navigationsfunkdienstes
d) Betriebsverfahren des mobilen Flugfunkdienstes
26. 150. Welche Veröffentlichung enthält die international entwickelten Redewendungen für Notfälle?

a) Mitteilungen für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen
b) Jachtfunkdienst
c) Handbuch für Suche und Rettung
d) Nachrichten für Seefahrer
27. 151. In welchem Frequenzbereich kann mit SAR-Einheiten Seefunkverkehr abgewickelt werden?

a) UKW-Bereich
b) UHF-Bereich
c) VLF-Bereich
d) MW-Bereich
28. 152. Im Funkverkehr zwischen Seefunkstellen und SAR-Hubschraubern gilt das Betriebsverfahren...

a) des Binnenschifffahrtsfunks
b) des Flugfunkdienstes
c) der Rettungsdienste
d) des Seefunkdienstes
29. 153. Auf welchen UKW-Kanälen dürfen zu Sicherheitszwecken Seefunkstellen mit SAR-Hubschraubern Funkverkehr abwickeln?

a) Kanal 06, Kanal 10
b) Kanal 70, Kanal 16
c) Kanal 16, Kanal 06
d) Kanal 16, Kanal 10
30. 154. Wodurch werden in der Regel bei einer Rettungsaktion mit SAR Hubschraubern die Kanäle 16 und 06 überwacht?

a) Zweikanal-Überwachung (Dual Watch)
b) Regelmäßiges manuelles Umschalten
c) Zwei unabhängige Seefunkgeräte
d) Bedarfsweises manuelles Umschalten
31. 155. Welchen UKW-Kanal soll ein Schiff in Not bis zur Ankunft eines SAR-Hubschraubers abhören?

a) Kanal 06
b) Kanal 16
c) Kanal 10
d) Kanal 70
32. 156. Wie ist zu verfahren, wenn während eines Notverkehrs auf Kanal 16 die Ankündigung einer Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung „An alle Funkstellen“ vorgenommen werden soll?

a) Ankündigung mittels Digitalen Selektivrufs (DSC) auf Kanal 70, Information „An alle Funkstellen“ über den Inhalt der Meldung auf Kanal 16
b) Ankündigung auf Kanal 06, Information an die Küstenfunkstelle/RCC über den Inhalt der Meldung auf einem Arbeitskanal
c) Ankündigung auf Kanal 16 während einer Pause im Notverkehr, Aussendung auf einem Schiff-Schiff-Kanal
d) Ankündigung mittels Digitalen Selektivrufs (DSC) auf Kanal 70, Ankündigung während einer Pause im Notverkehr auf Kanal 16, Aussendung der Meldung auf einem Schiff-Schiff-Kanal
33. 157. Was ist zu tun, wenn irrtümlich von einer Seefunkstelle ein Notalarm auf Kanal 70 ausgelöst worden ist?

a) a. Gerät umgehend zurücksetzen
b. Ankündigung der Rücknahme des Notalarms mit DSC
c. Mit Meldung auf Kanal 13 „An alle Funkstellen“ den Fehlalarm zurücknehmen
b) a. Gerät umgehend zurücksetzen
b. Wenn möglich, den Fehlalarm per DSC zurücknehmen
c. Mit Meldung auf Kanal 16 „An alle Funkstellen“ den Fehlalarm zurücknehmen
c) a. Ankündigung der Rücknahme des Notalarms mit DSC
b. Mit Meldung auf Kanal 16 „An alle Funkstellen“ den Fehlalarm zurücknehmen
c. Schiffsführer informieren
d) a. Gerät ausschalten, um weitere Sendungen zu verhindern
b. Eintragung der irrtümlichen Aussendung im Schiffstagebuch
c. Zuständiges MRCC telefonisch informieren
34. 158. Womit können im Notfall nach dem Verlassen des havarierten Schiffes keine Such- und Rettungsarbeiten ausgelöst bzw. erleichtert werden?

a) Seenotfunkbake (EPIRB)
b) UKW-Empfänger
c) Handsprechfunkgeräte
d) Transponder für Suche und Rettung (SART)
35. 159. Welche Komponenten des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) werden für die Aussendung von Signalen zur Ortsbestimmung eingesetzt?

a) NAVTEX, SART
b) DSC, EPIRB
c) NAVTEX, EGC
d) SART, EPIRB
36. 160. Wo soll eine Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) an Bord eines Sportbootes installiert werden?

a) Geschützt unter Deck
b) Im äußeren Decksbereich
c) In mindestens 1 m Entfernung von Metallteilen
d) In der Backskiste
37. 161. Wann darf eine Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) für eine Aussendung aktiviert werden?

a) Zu Testzwecken
b) Beim Herannahen von Rettungsfahrzeugen
c) Nur im Notfall
d) Im Notfall und zu Testzwecken
38. 162. Wie kann eine Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) im Notfall aktiviert werden?

a) Durch das COSPAS-SARSAT-System
b) Nur manuell
c) Manuell oder automatisch
d) Nur automatisch
39. 163. Wodurch wird eine EPIRB im Seenotfall automatisch aktiviert?

a) Wasserdruckauslöser
b) GPS-Signale
c) Rüttelkontakt
d) Radar-Signale
40. 164. Welche Informationen enthält die Aussendung einer Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB)?

a) a. Position mittels GPS, wenn vorhanden
b. Identifikationsmerkmal
c. Zielhafen
b) a. Notsignal
b. Schiffstyp
c. Art des Notfalls
c) a. Notsignal
b. Identifikationsmerkmal
c. Position mittels GPS, wenn vorhanden
d) a. Art des Notfalls
b. Position mittels GPS, wenn vorhanden
c. Rufzeichen
41. 165. Wie lange dauert es in den Seegebieten A1 bis A3, bis der Alarm einer COSPAS-SARSAT-Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) bei der zuständigen Seenotleitung (MRCC) aufläuft?

a) Bis zu 2 Stunden
b) Bis zu 4 Stunden
c) Wenige Minuten
d) Bis zu 30 Minuten
42. 166. Wie lange kann es unter ungünstigen Bedingungen von der Aktivierung einer COSPAS-SARSAT-Satelliten-Seenotfunkbake ohne GPS bis zum Empfang der Position im MRCC dauern?

a) Bis zu 4 Stunden
b) Bis zu 12 Stunden
c) Bis zu 8 Stunden
d) Bis zu einem Tag
43. 167. Warum dauert es unter ungünstigen Bedingungen von der Aktivierung einer COSPAS-SARSAT-Satelliten-Seenotfunkbake ohne GPS bis zum Empfang der Position im MRCC bis zu vier Stunden?

a) Hoher Seegang behindert die Funkwellenausbreitung zum geostationären COSPAS-SARSAT-Satelliten (GEOSAR)
b) Die niedrige Datenrate im Uplink ermöglicht keine hohe Übertragungsgeschwindigkeit
c) Schlechte Wetterverhältnisse behindern die Übertragung der Daten vom COSPAS-SARSAT-Satelliten zur Bodenstation (LUT)
d) Es müssen Überflüge der umlaufenden COSPAS-SARSAT-Satelliten (LEOSAR) abgewartet werden
44. 168. Wie groß ist die maximale Abweichung der ermittelten von der tatsächlichen Position einer COSPAS-SARSAT-Seenotfunkbake (EPIRB) ohne GPS?

a) 100 sm
b) 2 sm
c) 10 sm
d) 150 sm
45. 169. Zu welchem Zweck benutzen Satelliten-Seenotfunkbaken (EPIRB) die Frequenzen 121,5 MHz und 406 MHz?

a) 121,5 MHz zur Kommunikation, 406 MHz zur Alarmierung und Positionsbestimmung
b) 121,5 MHz zur Zielfahrt (Homing), 406 MHz zur Kommunikation
c) 121,5 MHz zur Zielfahrt (Homing), 406 MHz zur Alarmierung und Positionsbestimmung
d) 121,5 MHz zur Identifikation, 406 MHz zur Zielfahrt (Homing)
46. 170. Welche Informationen müssen an einer Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) erkennbar sein?

a) a. Schiffsname/Rufzeichen/MMSI oder anderes Identifikationsmerkmal
b. Seriennummer
c. Haltbarkeitsdatum der Batterie
d. Haltbarkeitsdatum des Wasserdruckauslösers
b) a. Kurzanleitung
b. Zulassungsdatum der EPIRB
c. Schiffsname/Rufzeichen/MMSI oder anderes Identifikationsmerkmal
d. Haltbarkeitsdatum der Batterie
c) a. Herstellerfirma
b. Schiffsname/Rufzeichen/MMSI oder anderes Identifikationsmerkmal
c. Prüfdatum
d. Sendefrequenz
d) a. Herstellerfirma
b. Haltbarkeitsdatum des Wasserdruckauslösers
c. Zulassungsdatum der EPIRB
d. Kurzanleitung
47. 171. Was ist zu tun, bevor die Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) für Wartungszwecke aus ihrer Halterung entfernt werden soll?

a) Keine besonderen Vorkehrungen treffen
b) Sicherung lösen
c) MRCC informieren
d) Sicherstellen, dass kein Fehlalarm ausgelöst wird
48. 172. Welche Prüfungen sind an einer Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) durchzuführen?

a) Haltbarkeitsdatum des Wasserdruckauslösers, Lesbarkeit der Beschriftung, Kontakte der Batterien
b) Haltbarkeitsdatum der Batterie, Haltbarkeitsdatum des Wasserdruckauslösers, Funktion entsprechend den Herstellerangaben
c) Funktion entsprechend den Herstellerangaben, Haltbarkeitsdatum der Batterie, Festigkeit der Sicherheitsleine
d) Haltbarkeitsdatum der Batterie, Haltbarkeitsdatum des Wasserdruckauslösers, Befestigung am Schiffskörper
49. 173. Wie erscheint die Aussendung eines Transponders für Suche und Rettung (SART) auf einem Radarbildschirm?

a) Die Aussendung eines Transponders ist auf dem Radarschirm nicht sichtbar
b) Als Linie von mindestens drei Zeichen
c) Als lange aus einem Zeichen bestehende Linie
d) Als Linie von mindestens zwölf Zeichen
50. 174. Welches Navigationsgerät empfängt das Signal eines aktivierten Transponders für Suche und Rettung (SART)?

a) NAVTEX-Gerät
b) GPS-Empfänger
c) Radargerät
d) DSC-Controller
51. 175. Welche Vorteile hat eine UKW-Seefunkanlage gegenüber einem Mobiltelefon in einer Notsituation?

a) Digitale und sichere Sprachübertragung
b) Allgemeine und sichere Alarmierungsmöglichkeit
c) Hohe und gleichbleibende Sprachqualität
d) Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und des Abhörverbots
52. 176. Welchen Vorteil hat eine UKW-Seefunkanlage gegenüber einem Mobiltelefon, wenn in einer Notsituation andere Fahrzeuge in Sicht sind und um Hilfe gebeten werden sollen?

a) Erreichbarkeit aller Rettungsfahrzeuge in Küstennähe
b) Erreichbarkeit aller Seefunkstellen in den Seegebieten A1 und A2
c) Erreichbarkeit aller in Funkreichweite befindlichen Seefunkstellen
d) Erreichbarkeit aller Seefunkstellen im Seegebiet A1
53. 177. Warum ist ein Mobiltelefon gegenüber einer UKW-Seefunkanlage keine Alternative, wenn in einer Notsituation die Such- und Rettungsmaßnahmen anderen Fahrzeugen bekannt gemacht werden müssen?

a) Telefongespräche können von Küstenfunkstellen nicht bestätigt werden, wichtige Informationen fehlen daher für die Koordination vor Ort
b) Telefongespräche können von weiteren Fahrzeugen nicht mitgehört werden, wichtige Informationen zur Hilfeleistung und Rettung sind nicht für alle Beteiligten verfügbar
c) Telefongespräche können vom On-Scene-Co-ordinator (OSC) nicht mitgehört werden, wichtige Informationen sind nur bei der Seenotleitung (MRCC) vorhanden
d) Telefongespräche können von weiteren Fahrzeugen nicht bestätigt werden, der Seenotleitung (MRCC) fehlen daher wichtige Informationen
54. 178. Mit welcher Meldung werden die Funkstellen davon unterrichtet, dass der Notverkehr beendet ist?

a) Meldung, die mit SILENCE FINI abschließt
b) Meldung, die mit OVER AND OUT abschließt
c) Meldung, die mit MASTER abschließt
d) Meldung, die mit SILENCE MAYDAY abschließt
55. 179. Welche Funktion hat ein Transponder für Suche und Rettung (Search and Rescue Transponder [SART])?

a) Automatische Aussendung der Notposition über UKW an Küsten- bzw. Schiffsfunkstellen
b) Aussendung von Ortungsfunksignalen, die im Seenotfall das Auffinden des verunglückten Fahrzeuges mittels Radar erleichtern sollen
c) Reflexion von Radarstrahlen und Erzeugung eines deutlichen Echos auf Radarbildschirmen
d) Automatische Übermittlung der Position des in Not befindlichen Fahrzeuges über die COSPAS-SARSAT-Satelliten
56. 180. Welche Funktion hat eine Satelliten-Seenotfunkbake (Emergency Position-Indicating Radiobeacon [EPIRB])?

a) Ermöglichen der Ortung mittels Radar und Erleichterung des Auffindens des Havaristen
b) Alarmierung und Kennzeichnung der Notposition
c) Aussendung einer Notmeldung auf den Notfrequenzen der Luftfahrt (121,5 MHz bzw. 243 MHz), die von den Luftfahrzeugen bestätigt wird
d) Kommunikation im VHF-Band zwischen Überlebensfahrzeug und SAR- Fahrzeugen bzw. dem MRCC
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